Ausgehend von dieser Entwicklung unterstützte das Land Berlin zunächst mit verschiedenen Integrationsprogrammen die gemeinsame frühe Bildung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung. Damit konnte einerseits Kindern mit Behinderung ein gemeinsames Aufwachsen mit anderen Kindern ermöglicht werden und andererseits bekamen Eltern bessere Chancen, einer erwünschten oder erforderlichen Berufstätigkeit nachzugehen. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben Kinder nunmehr bundesweit Zugang zu früher außerfamiliärer Bildung und Erziehung und Eltern damit die Möglichkeit, Familie und Berufstätigkeit besser zu vereinbaren.

Ausgehend vom SGB IX aus dem Jahr 2001 und der dazu konkretisierten Frühförderungsverordnung (FrühV) im Jahr 2003 hat Berlin bereits 2005, als eines der ersten Bundesländer, eine Rahmenvereinbarung zur Sozialpädiatrischen Versorgung und Frühförderung (zugleich Landesrahmenempfehlung gemäß § 2 der FrühV zu § 30 SGB IX) in gemeinsamer Verantwortung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und den Berliner Kranken-kassenverbänden geschlossen.

Frühförderung heißt in diesem Kontext in erster Linie gemeinsames Handeln aller an der Entwicklung von Kindern beteiligten politisch Verantwortlichen und Fachkräfte. Aus diesem Selbstverständnis liegt in Berlin seit mehr als einem Jahrzehnt die Förderung von Kindern mit Behinderung im Aufgabenbereich der Jugendhilfe (§ 53 Ausführungsgesetz zum KJHG für Berlin).

Der inklusive Ansatz, der Leistungen für Kinder mit Behinderung primär an der Lebenslage von Kindern orientiert und erst sekundär (drohende) Behinderung oder andere belastende Lebenslagen differenziert, ist in Berlin für die Frühförderung rechtlich umgesetzt. Ziel der Betreuung und Frühförderung ist es, jedem Kind seine Möglichkeiten in seinem Umfeld zu erschließen sowie es in seiner Besonderheit anzuerkennen und zu akzeptieren. Gemeinsame Erziehung in Kitas, Frühförderung und sozialpädiatrische Versorgung gehören an dieser Stelle untrennbar zusammen.

 

Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrische Zentren in Berlin (KJA/SPZ)

Die KJA/SPZ sind spezialisierte Einrich­tungen, die ambulante Untersuchungen und Versorgung für Kinder und Jugendliche mit Erkrankun­gen, die Entwicklungsstörungen/-verzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, Behinderungen und/oder seelische Beeinträchtigungen mit sich bringen oder bringen können, anbieten.

Kinder mit Behinderungen und/oder Entwicklungsauffälligkeiten brauchen möglichst früh eine wohnortnahe umfassende und spezielle Unterstützung. Deshalb stehen ihnen und ihren Familien in Berlin insgesamt sechzehn KJA/SPZ mit interdisziplinären Teams unter fachärztlicher Leitung zur Verfügung. Die angebotenen Hilfen konzentrieren sich dabei sowohl auf die körperliche und seelische Gesund­heit des Kindes als auch auf seine Teilhabe am sozialen Leben in Familie, Kindertagesstätte und Schule.

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